Die Aufnahme einer Lerntherapie verläuft in drei Schritten:
Erster Schritt: Das Erstgespräch
Viele Eltern kommen mit der ärztlichen Diagnose eines kinder- und jugendpsychiatrischen Facharztes oder mit dem Überprüfungsbericht durch „pro familia“ und dem Bewilligungsbescheid des Jugendamtes. Gern sehen wir die Unterlagen vorab ein. Dann führen wir gemeinsam das Erstgespräch. Wir gehen die Diagnostik durch und klären, ob der Klient selbst uns den Auftrag für die gemeinsame Arbeit gibt.
2. Schritt: Lernstandsbestimmung
Diese pädagogische Lernstandsbestimmung ergänzt und vervollständigt die ärztliche Diagnose um qualitative Elemente. Schriften der Kinder oder ein Rechtschreibtest werden auf Fehlerschwerpunkte hin ausgewertet, die die Therapieziele bestimmen. Auditive und visuelle Wahrnehmungsprüfungen zeigen uns die bevorzugten Aufnahmekanäle für das Lernen. Beim Lesen schauen wir, ob alle Komponenten geprüft wurden: Lesegeschwindigkeit, -genauigkeit und Sinnerfassung.
3. Schritt: Lerntherapie
Nach Ableiten der Förderziele beginnen die Therapiesitzungen. Diese immer wöchentliche Einzelsitzungen im Umfang von 45 Minuten. Die Sitzungen können in Präsens oder Online stattfinden. In der Regel sind die ersten 10 Sitzungen Probesitzungen. Danach wird ein Erstbericht verfasst.
Entweder prüfen wir im Jugendhilfeplangespräch mit dem Jugendamt oder bei Selbstzahlern mit den Eltern und Schüler*innen, ob eine langfristige Therapievereinbarung sinnvvoll ist.
