Nachteilsausgleich LRS

Sketchup-Grafik: Was ist ein Nachteilsausgleich

Grundsätzlich gibt es auch in der Sekundarstufe die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich LRS zu erhalten. Dazu gibt das Ministerium Düsseldorf für NRW ausführliche Arbeitshilfen, die hier für die Sekundarstufe I zusammengefasst wurden.

Grundsätzliches zum Nachteilsausgleich LRS

  • Es gibt zielgleich geförderte Schüler, die die allgemeinen Klassenziele erreichen können. Dazu zählen die Schüler mit besonderen Auffälligkeiten im Lesen und Schreiben. Für diese Schüler können Eltern einen Nachteilsausgleich beantragen.
  • Schüler mit kognitiven Einschränkungen werden zieldifferent gefördert und streben individuelle Förderziele an. Damit entfällt der Nachteilsausgleich.
  • Der Nachteilsausgleich LRS wird nach individueller Prüfung als Einzelfallentscheidung für einen bestimmten Zeitraum gewährt (kein Automatismus).
  • Zentral ist die Fortschreibung und durchgehende Dokumentation der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Nachteilsausgleich LRS.
Sketchup-Grafik: Wer bekommt den Nachteilsausgleich

Eltern und Lehrer – Welche Aufgaben haben beide?

  • Die Arbeitshilfen NRW schreiben eine medizinische Diagnose vor, eine pädagogische Diagnose kann beigefügt werden.
  • Die Eltern müssen einen formlosen Antrag bei der Schulleitung stellen.
  • Die Klassen- oder Stufenkonferenz entscheidet am Anfang des Schuljahres nach pädagogisch-diagnostischer Überprüfung des Schülers (evtl. Einbinden eines Sonderschullehrers).
  • Die Lehrer müssen die Fördermaßnahmen und die Formen des Nachteilsausgleichs beschreiben, dokumentieren (Akte/Förderplan) und mit den Eltern kommunizieren. Auch das Ergebnis des Elterngesprächs müssen sie dokumentieren.
  • Es gibt keinen Zeugnisvermerk.
  • An Lernstandserhebungen nehmen die Schüler teil (da sie zielgleich unterrichtet werden), über Formen des Nachteilsausgleichs wird auf der Grundlage der dokumentierten und fortgeschriebenen Maßnahmen entschieden.

Wie kann der Nachteilsausgleich LRS aussehen?

Sketchup-Grafik: Wie kann der Nachteilsausgleich LRS aussehen?
  • Zeitlich: Verlängerung von Bearbeitungs- und Arbeitszeiten
  • technisch: Nutzung technischer Hilfsmittel, z.B. Laptop als Schreibhilfe
  • räumlich: Gewährung besonderer räumlicher Bedingungen, einer besonderen Arbeitsplatzorganisation, z.B. ablenkungsarme, geräuscharme, Umgebung bspw. durch Nutzung eines separaten Raumes
  • personelle Assistenz, z.B. bei Arbeitsorganisation

Wie geht es weiter für die Klassen 7 bis 10?

  1. Können die Schüler*innen bis zur siebten Klasse eine Therapie nicht erfolgreich abschließen, wird wegen der schweren Ausprägung weiterhin der Nachteilsausgleich LRS gewährt.
  2. Auch für die zentralen Prüfungen in der Klasse 10 (ZP10) fußt der Nachteilsausgleich auf dem dokumentierten und fortgeschriebenen Förderkonzept.

Besonderheiten für die ZP10

  • Grundlage der Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei LRS ist die schulische Diagnostik und Förderung.
  • Die Schulleitung holt eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde ein.
  • Nachteilsausgleiche beschränken sich ausschließlich auf die Anpassung der äußeren Prüfungsbedingungen, z. B. durch Bereitstellung technischer Hilfsmittel oder Zeitzugaben.
  • Die fachlichen Leistungsanforderungen bleiben unberührt.
  • Die Rechtschreibleistung fließt in die Bewertung ein.

Weitere wichtige Informationen

  • Wichtig! ADHS und Dyskalkulie sind nicht in den Nachteilsausgleich einbezogen.
  • Eine ausführliche Darstellung als Arbeitshilfe für die Sekundarstufe I können Sie hier nachlesen.
  • Ausführungsbestimmungen der Bezirksregierung Arnsberg finden Sie hier.
  • Für Fristen zur Antragsstellung bei der ZP10 sprechen Eltern die Beratungslehrer vor den Herbstferien an. Die medizinische Diagnostik sollte aktuell sein und vorliegen.
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